Niederelbe Zeitung

Landgericht verhandelte Klage gegen Gutachten
[17.12.2004]

Kreis Cuxhaven (nez). Das Landgericht Hamburg hat am Donnerstag über die einstweilige Verfügung gegen ein Gutachten der "Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel" (egeb) verhandelt. Wie berichtet, war es zum Streit zwischen dem Betreiber der Fähre Wischhafen-Glückstadt und den Gutachtern bzw. deren Auftraggebern über den Wahrheitsgehalt einzelner Passagen der Studie gekommen.

Nach Angaben der Fährbetreiber habe der Richter entschieden, dass "Textteile und einige Tabellen in Zukunft gegen Androhung einer Vertragsstrafe nicht mehr verwendet werden dürfen

"Damit hat die Elbfähre Glückstadt-Wischhafen als Klägerin gegen das Gutachten ihre Einwände in großen Teilen durchgesetzt. Das Gutachten, das die Wirtschaftlichkeit einer neuen Elbfähre von Brunsbüttel nach Cuxhaven belegen sollte, darf damit in seiner jetzigen Form nicht mehr verbreitet werden", heißt es bei der von der Fährbetreibergesellschaft beauftragten PR-Agentur "Raike Kommunikation" (Hamburg).

Die Klägerin habe sich vor allem gegen die im Gutachten verwendeten Angaben zu Kapazitäten und Aufkommen in Glückstadt und Wischhafen zur Wehr gesetzt. "Auch bei Fahrzeiten und Kilometerangaben folgte der Richter der Argumentation der Klägerin. Die Angaben müssen nun geändert werden", so Raike.

Das Gutachten war im Auftrag der "egeb" und des Wirtschaftsrates Cuxhaven von "Baltic Marine Consult" (Rostock) erstellt worden. Ziel war es, mögliche Investoren und Betreiber für eine neue Elbfähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel zu gewinnen.

Dazu Raike: "In der Vergangenheit wurde bereits drei Mal versucht, Fährverbindungen zwischen Brunsbüttel und Cuxhaven einzurichten. Millionenverluste führten immer zur Einstellung des Betriebes. Der brach liegende Fähranleger in Brunsbüttel ist einer der Gründe, die Fährverbindung von interessierten Kreisen ereut ins Gespräch zu bringen."